Beratung zum Kauf einer Vorratsgesellschaft

Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn - Telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal - Honorar: £420

Über Herr Sauerborn berichtet haben u.a.:

Die Gründung von Auslandsgesellschaften (inklusive von US-Gesellschaften) wird immer komplexer und die Beratung dazu umfangreicher. Das internationale Steuerrecht ändert sich fortlaufend. Damit einhergehend nehmen die Ansprüche an uns als Kanzlei hinsichtlich der jährlichen Fort- und Weiterbildung, des involvierten Zeitaufwandes und letztendlich eines erhöhten Haftungsrisikos permanent zu.

Idealerweise sind wir mit unserem Standort in den USA und unserer Repräsentanz in London an den wichtigsten Dreh- und Angelpunkten für die internationale Steuergestaltung. Unsere Beratung ist nicht auf ein Land beschränkt, sondern vielmehr auf eine große Vielfalt von idealen Sitzstaaten ausgerichtet, auch wenn die USA und das Vereinte Königreich einige interessante Vorteile zu bieten haben. Man denke beispielsweise an den Non-Domiciled Status in UK. Zu erwähnen sind freilich auch die britischen Überseegebiete, von denen heute noch immer viele zu den klassischen Steueroasen gehören.

Zweifellos haben sich die Regeln und Gesetze rund um die internationale Steuergestaltung in den letzten Jahren extrem verschärft. Vieles, was noch vor ein paar Jahren „ganz normal“ war, ist heute absolut undenkbar geworden.

Wenn Sie sich von mir zu internationalen Steuerthemen beraten lassen, können Sie davon ausgehen, dass wir Ihnen nur Lösungen präsentieren, die zum Zeitpunkt der Beratung rechtssicher und überprüfbar sind.

Sie werden aus den Medien so gut wie ich wissen, dass sich die Dinge laufend im Fluss befinden und der ständigen Justierung bedürfen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das bewusst ist und dass Sie bereit sind, sich darauf einzulassen.

Was ist das Ziel der Beratung?

Die meisten Mandanten, die sich von uns beraten lassen, haben eine konkrete Fragestellung bzw. ein konkretes Problem, z.B.:

„Ist es besser eine Vorratsgesellschaft zu kaufen oder soll ich neu gründen?“, oder

„Kann ich mein Unternehmen ins Ausland verlagern?“, oder

„Darf ich mit deutschem Wohnsitz legal eine Auslandsgesellschaft in Malta führen?“, oder

„Lohnt sich für mein Vorhaben die Gründung einer Auslandsgesellschaft schon?“

Der Mandant hat meistens schon selbst eine Menge Nachforschungen im Internet betrieben und sich zu den Sachverhalten umfassend informiert. Jetzt ist er an einem Punkt angelangt, wo er zu dem Thema gerne mit einem erfahrenen Experten sprechen möchte, ohne aber gleich eine Kanzlei umfänglich mandatieren zu wollen.

Hier kommen wir ins Spiel.

Im Rahmen dieser Vorgehensweise können Sie punktuell eine einzelne Stunde Beratung buchen und mit einem außenstehenden Experten diskutieren.

Ziel des Beratungsgespräches ist es, dass Sie Ihre eigenen Vorbereitungen, Pläne und Ideen mit mir besprechen können und ehrliches, direktes Feedback dazu erhalten.

Ich sage Ihnen offen, wenn ich Ihre Ansichten nicht teile oder Aspekte Ihres Vorhabens für unrealistisch halte.

Ich spreche jährlich mit hunderten von Mandanten. Oft bin ich selbst überrascht darüber, wie kreativ und einfallsreich der Mensch sein kann, lerne selbst sehr viel bei den Beratungsgesprächen und gebe die geballte Erfahrung dieses lebhaften Austausches im Beratungsgespräch an Sie weiter.